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ALAG
Zwischenzeitlich liegen uns einige aufschlussreiche Verträge aus dem Rothmann & Cie AG bezüglich der verbundenen ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG vor.
Die Rothmann & Cie AG hat mit den einzelnen Vermittlern bzw. Vermittlungsgesellschaften eine Vertriebsvereinbarung abgeschlossen. Der vollständige Inhalt dieser Vertriebsvereinbarung liegt dieser Kanzlei vor, wie auch die Betreuungs- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung zwischen der Rothmann & Cie AG bzw. jetzt HFT Hanseatische Treuhand GmbH und der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG.
Aus diesen Verträgen lässt sich eine interessante Entwicklung ablesen gerade im Hinblick auf die Risiken der Anlagen und die Kenntnisse der Vermittler bezüglich dieser Risiken.
Wir haben auch in Erfahrung gebracht, dass einige Rechtsanwälte nur ein Vorgehen gegen die Anlagegesellschaft durchführen, ohne sich an die einzelnen Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften zu halten und diese nicht in Regress genommen werden. Ein solches Vorgehen ist der hiesigen Kanzlei unverständlich, zumal die Vermittler, wenn sie über Risiken.der Beteiligung nicht aufgeklärt haben, haften könnten. Noch weniger Verständnis wird dafür aufgebracht, wenn Anwälte, wie dies in einer ZDF-Frontal 21-Sendung vom 08.12.2009 ausgestrahlten Berichts ausführlich ausgearbeitet war (genannt waren zwei Anwaltskanzleien in Dortmund und München) für die Vermittlung von Anlegern an die Vermittler der ihnen so zugeführten Anleger auch noch eine Provision gezahlt haben. Wir halten dies für rechtlich nicht zulässig.
Das Manuskript des Beitrags "Frontal 21" - "Drücker-Anwälte" der Sendung vom 08.12.2009 des Redakteurs Herbert Klar kann beim ZDF angefordert werden unter: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7013636,00.pdf
Die Sendung befasst sich mit u.a. mit dem Ankauf bzw. der Vergütung von den dort benannten Anwaltskanzleien - RAe CLLP, München, und der Anwaltskanzlei Engler & Kollegen in Dortmund - für die Vermittlung von Geschädigten-Adressen eines Anlageberaters, welcher "Chef eines Anlegerschutzvereins" ist. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir nur Interessen von Geschädigten vertreten und nicht die Interessen von Vermittlern oder Vermittlungsgesellschaften, wobei bekannt ist, dass Vermittlungsgesellschaften Anleger an Anwaltskanzleien vermittelt haben. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir keinesfalls die in der Sendung des ZDF erwähnten Anwälte mit der Vermittlung von geschädigten ALAG-Anlegern durch Vermittlungsgesellschaften in Verbindung bringen wollen. Sollte das Manuskript nicht mehr verfügbar sein, können Sie dies gerne über die Kanzlei anfordern.
Wir betonen, dass wir die sehr intensiven Ermittlungstätigkeiten der Anlegerinitiative paul09 - Forum - "Anleger helfen Anlegern" unterstützen und auch von uns ermittelte Informationen in Verfahren gegen Vermittler einfließen lassen.
Es liegen unserer Kanzlei Schulungsunterlagen der Rothmann & Cie. für die Vermittlungsgesellschaften vor, in welchen das Risiko der Kapitalbeteiligung und Hinweise für die Vermittler, die Risiken darzustellen, ersichtlich sind. Gerade die Beschreibung der Risiken steht allerdings im Widerspruch zu den immer wiederkehrenden Schlagworten „sparen/Sparer“, „Sicherheit“, Mittelverwendungskontrolle“. Dem Vermittler müsste natürlich deutlich aufgefallen sein, dass solche Schlagworte im Widerspruch mit einer risikolosen Kapitalbeteiligung als solcher stehen.
Letztlich handelt es sich ja um eine atypisch stille Beteiligung, was sich aus der den Vermittlern zur Verfügung gestellten Produktbeschreibung ergibt. Die Produktbeschreibung weist deutlich in der „Beurteilung der wesentlichen Risiken“ darauf hin, dass – Ziffer 3. – eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung nicht möglich ist. Ganz deutlich wird in Ziffer 1. im letzten Absatz darauf hingewiesen, dass der Anleger unter Umständen, wie dies hier vorliegend nunmehr durch die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co.KG gefordert wird und eingetreten ist, rückständige Einlagen bzw. Entnahmen in das Gesellschaftsvermögen zurückzuführen hat.
Diese Beteiligung als sichere Kapitalanlage zu bezeichnen, ohne dem Anleger weitergehende Kenntnisse offenzulegen, verstößt gegen die Verpflichtung des Anlageberaters, sorgfältig, zeitnah und vollständig, unter rechtzeitiger Übergabe sämtlicher ihm zur Verfügung stehender Informationen über das besondere Risiko der Anlage aufzuklären und hierbei das vom Anleger vorgegebene Anlageziel, dessen Vorkenntnisse von der vermittelten Anlage zu beachten. Ausführlich hat dies das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung, 7 U 225/05, unter Bezugnahme auf ein richtungsweisendes Grundsatzurteil des BGH, der sog. "Bond-Entscheidung" ausgeführt.
Darüber hinaus ergibt sich aus den vorliegenden Provisionsvereinbarungen, welche offensichtlich für alle Vermittlungsgesellschaften identisch seitens der Rothmann & Cie. AG abgeschlossen wurden, dass Betreuungsprovisionen, gestaffelt nach eingeworbenem Kapital, über die gewöhnlich vereinbarte Provision hinaus gezahlt wurden. Nach unserer Einschätzung sind derartige Provisionen offenzulegen, hierauf lässt sich die Rechtsprechung des BGH zu den sog. "Kick-Back-Provisionen" durchaus anwenden. Ein fehlender Hinweis des Vermittlers diesbezüglich führt dann dazu, dass die Beratung nicht anlegergerecht ist, mit der Folge, dass gegen den Vermittler Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Da eine unmittelbare vertragliche Beziehung zur Fa. Rothmann & Cie. AG und dem Anleger nicht bestanden hat und diese mit Recht zutreffend darauf hinweisen wird, dass in den Schulungsunterlagen auf die Risiken deutlich hingewiesen worden ist, sieht unsere Kanzlei allenfalls eine Möglichkeit, mit Ansprüchen durchzudringen, soweit sich diese aus einer Prospekthaftung ergeben können. Hier stellt die Verjährung allerdings wohl das größte Hindernis dar.
Ferner unterstützen wir die Bemühungen einzelner Anleger, welche mit dem Wunsch an uns herangetreten sind, den Austausch von Informationen zu ermöglichen, soweit die Vermittlung durch identische Vermittler/Vermittlungsgesellschaften erfolgt sind. Näheres können Sie den nachstehenden Schreiben entnehmen. Weitere, interessante Beiträge finden sie unter der Internetseite http://www.private-krankenversicherung.ms/ag/ bzw. "Wallstreet online".
Unsere Kanzlei hat bereits im Jahr 2006 ALAG Vermittlerverfahren erfolgreich abgewickelt.
Wir vertreten zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anlegern, welche sich mit der Bitte, ihnen Rat zu erteilen, an unsere Kanzlei gewandt haben. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit dem Aufforderungsschreiben der ALAG, Ausschüttungen zurückzuzahlen, insbesondere aber auch im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Durchsetzung dieser Ansprüche halten wir für sinnvoll und auch für erfolgversprechend, da gerade im Zusammenhang mit der Beratung zumindest unsere Mandanten nicht anlegergerecht informiert wurden. Aus den uns vorliegenden Schriftstücken hat die Fa. Rothmann & Cie. AG den Beratern Informationen an die Hand gegeben, aus welchen sich unmissverständlich, deutlich und klar ergibt, dass diese Art eines Kapitalanlageinstrumentes nicht geeignet ist, als sichere, risikolose Beteiligung interessierten Anlegern angeboten zu werden. Der Berater ist verpflichtet, die Beratung sorgfältig durchzuführen, das Anlageziel und die Kenntnisse des Anlegers von den Risiken einer von ihm angebotenen Anlage deutlich darzustellen, sämtliche schriftliche Informationen rechtzeitig, vollständig dem Anleger zu überlassen, damit diesem ausreichend Zeit verbleibt, die Risiken der Kapitalbeteiligung überdenken zu können. Keinesfalls darf der Anlageberater die Risiken einer solchen Beteiligung verniedlichend darstellen oder "verwässern".
Nachdem eine Reihe von von uns vertretenen Anlegern gewisse Beweisschwierigkeiten, insbesondere soweit es die Übergabe der Emissionsprospekte, den Ablauf des Beratungsgespräches haben, haben wir uns bereit erklärt, Anfragen auf unsere Homepage einzustellen, um so die Kontakte von Anlegern untereinander zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Sternisko,
leider bin ich ebenfalls betroffen (neben ALAG auch Leasetrend), daher möchte ich Sie bitten mich anwaltlich zu vertreten.
Vermittler waren Herr Ingo Böhme (derzeit EFC AG, ehemals GFM) und Herr Thomas Zech. (derzeit Upper Class Invest)
Ich würde mich freuen, wenn Sie Kontakte/Anfragen von (durch die o.g. Vermittler) Geschädigten zwecks Bildung einer Klägergemeinschaft an mich weiterleiten würden.
MfG
Geschädigter aus Rheinland-Pfalz
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